Rechtsprechung
   BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,12809
BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78 (https://dejure.org/1978,12809)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 7 RAr 6/78 (https://dejure.org/1978,12809)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 (https://dejure.org/1978,12809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,12809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Es würde dadurch dokumentiert" daß in weit größerem Umfange als vom Senat angenommen9 über das zu== lässige Maß einer an sich zulässigen Typisierung hinausgeu gangen wird (BVerfGE 26/265 12727)" Es würden dann noch nicht einmal mehr Randgruppen von der unrechtmäßigen Typisierung er» faßt.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auch Art. 14 GG könnte verletzt sein, Da der Anspruch auf Alg nicht nur auf staatlicher Gewährung, sondern auch auf eigenen Leistungen des Versicherten beruht, weist er Merkmale des Eigentumsbegriffs im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auf (BVerfGE 14, 288, 295; 22, 241, 2553 Vgl auch BVerfG in SOZR 4100 5 117 Nr. 1 und BSGE 45, 128 = SozR 4100 5 100 Nr. 1), Gesetzliche Einschränkungen oder Bindungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG müssen vom geregelten Sachbereich her geboten und sachgerecht sein und dürfen nicht weitergehen, als der Schutzbereich reicht, dem die Vorschrift dient (BVerfGE 25, 112, 117 mit weiteren Nachweisen}.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auch Art. 14 GG könnte verletzt sein, Da der Anspruch auf Alg nicht nur auf staatlicher Gewährung, sondern auch auf eigenen Leistungen des Versicherten beruht, weist er Merkmale des Eigentumsbegriffs im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auf (BVerfGE 14, 288, 295; 22, 241, 2553 Vgl auch BVerfG in SOZR 4100 5 117 Nr. 1 und BSGE 45, 128 = SozR 4100 5 100 Nr. 1), Gesetzliche Einschränkungen oder Bindungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG müssen vom geregelten Sachbereich her geboten und sachgerecht sein und dürfen nicht weitergehen, als der Schutzbereich reicht, dem die Vorschrift dient (BVerfGE 25, 112, 117 mit weiteren Nachweisen}.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auch Art. 14 GG könnte verletzt sein, Da der Anspruch auf Alg nicht nur auf staatlicher Gewährung, sondern auch auf eigenen Leistungen des Versicherten beruht, weist er Merkmale des Eigentumsbegriffs im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auf (BVerfGE 14, 288, 295; 22, 241, 2553 Vgl auch BVerfG in SOZR 4100 5 117 Nr. 1 und BSGE 45, 128 = SozR 4100 5 100 Nr. 1), Gesetzliche Einschränkungen oder Bindungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG müssen vom geregelten Sachbereich her geboten und sachgerecht sein und dürfen nicht weitergehen, als der Schutzbereich reicht, dem die Vorschrift dient (BVerfGE 25, 112, 117 mit weiteren Nachweisen}.
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Es kann aber Art. 14 Abs. 2 GG eine übermäßige, durch die soziale Funktion nicht gebotene Begrenzung privatrechtlicher Befugnisse nicht rechtfertigen (BVerfGE 57, 152, 140 f)" Diese Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht demnach unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 21, 150, 155 mit weiteren Nachweisen)g Die oa " vom Senat nicht gebilligte & Auslegung des 5 118 Abs. 2 AFG trägt diesen Grundsätzen nicht Rechnung; denn um dem berechtigten Anliegen des Gemeinwohls nachzukommen, ordentlich Studierenden den von ihnen erworbenen Anspruch auf Alg dann vorzuenthalten, wenn er, weil nicht gerechtfertigt, mit den Interessen des Gemeinwohls nicht in Einklang steht, bedarf es nicht einer Lösung im Sinne des praktischen Ausschlusses eines (dieses) gesamten Personenkreises,.
  • BSG, 21.03.1978 - 7 RAr 98/76
    Auszug aus BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    bereits in seiner Entscheidung vom 240 März 4978 - 7 RAr 98/76 » mit ausführlicher Begründung dargelegt, daß der Tatbestand des 5 448 Abs. 2 AFG nicht bereits dann erfüllt ist" wenn der Arbeitslose als ordentlicher Studierender an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) ist; vielmehr muß der tatsächliche Besuch der Hochschule hinzutretenw.
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 34/82
    ständiger Rechtsprechung den @ 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE M6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    - 7 RAr 6/78 - und 23. März.
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
    Der Senat hat den 5 118 Abs. 2 AFG aF in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß diese Vorschrift die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung steht mit der für diesen Fall angeordneten Folge des Rubens des Anspruchs, für den einzelnen Antragsteller jedoch die Möglichkeit besteht, die Vermutung zu widerlegen, indem er nachweist, daß die für ihn bestehende Bindung durch den Hochschulbesuch nach Art und Umfang lediglich in einem Maße gegeben ist, die seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung nicht ausschließt (BSGE ü6, 89, 98 : SozR ü100 S 118 Nr. 5 : DBl BA Rspr 5 118 AFG Nr. 237Ha; vgl ferner Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - DB 1 BA aaO; Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 -).
  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 61/77

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld -

    Immerhin ist hier darauf hinzuweisen, daß der Senat in den Urteilen vom 21. März 1978 - 7 RAr 98/76 - und vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - wegen des (von § 134 Abs. 1 Nr. 4 c AFG abweichenden) Wortlauts in § 118 Abs. 2 AFG ("... als ordentlicher Studierender eine Hochschule ... besucht ...") gefolgert hat, daß Hochschulbesuch und Immatrikulation nicht notwendig zusammenfallen müssen.
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE 46, 89 : SozR "100 $ 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Der Senat hat in ständiger Recht3prechung den S 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR "100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 27/82
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den $ 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR 4100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - ? RAr 28/78).
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 61/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 3 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR H100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
    : SozR ü100 % 118 Nr. 5; Urteile vom 10. Oktober - 7 RAr 6/78 vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78, vom 7. Au- -".
  • BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 119/81
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den 9 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE "6, 89 = SozR "100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - ? RAr 28/78).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht